Chirotherapie, Kinesiotaping und Dry Needling

Hinweise:
Da die chirotherapeutische Komplexbehandlung, das Kinesiotaping und das Dry Needling leider keine Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen darstellen, erfolgt eine Privatliquidation nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für diese Behandlungsformen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Versicherungsgeber im Vorfeld.