Ernährungsberatung

Hinweise:
Da eine ärztliche Ernährungsberatung leider keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen darstellt, erfolgt eine Privatliquidation nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für diese Behandlungsform. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Versicherungsgeber im Vorfeld.

Auch viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen nach vorherigem Antrag die Kosten für eine Ernährungsberatung teilweise oder vollständig. Informieren SIe sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die Möglichkeiten der Kostenerstattung.