Chirotherapie und Kinesiotaping

Hinweise:
Da die chirotherapeutische Komplexbehandlung und das Kinesiotaping leider keine Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen darstellen, erfolgt eine Privatliquidation nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für diese Behandlungsform. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Versicherungsgeber im Vorfeld.